| Energieausweis
Energiekennzahlen
Die Energiekennzahlen stehen für alle berechneten und ausgewiesenen energetischen Kennwerte im Energieausweis. Die Energiekennzahlen dienen vorrangig zum Vergleich mit anderen Gebäuden gleicher Art und Nutzung. Dabei ergeben sich je nach Art des Energieausweises unterschiedliche Kennzahlen, abhängig davon ob es sich um Energieausweise wie Bedarfsausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude handelt. Beim Bedarfsausweis beziehen sich die Energiekennzahlen auf die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, beim Verbrauchsausweis stehen sie für den tatsächlichen Energieverbrauch des Nutzers, ermittelt nach Verbraucherfassungen.
Energiekennzahlen Bedarfsausweis Wohn- und Nichtwohngebäude
| Wohngebäude |
Nichtwohngebäude |
| Gebäudenutzfläche AN |
Nettogrundfläche NGF |
| Endenergiebedarf |
Endenergiebedarf |
| Primärenergiebedarf |
Primärenergiebedarf |
| spezifischer Transmissionswärmeverlust H`T |
Nutzenergie |
| |
Endenergie |
| |
Primärenergie |
Energiekennzahlen Verbrauchsausweis Wohn- und Nichtwohngebäude
| Wohngebäude |
Nichtwohngebäude |
| Gebäudenutzfläche AN |
Nettogrundfläche NGF |
| Energieverbrauchskennwert |
Heizenergieverbrauchswert |
| |
Stromverbrauchskennwert |
Energiebezugsflächen Gebäudenutzfläche AN und Nettogrundfläche NGF
Die Gebäudenutzfläche AN und Nettogrundfläche NGF sind die Energiebezugsflächen für die Gebäude. Die Gebäudenutzfläche AN ist die Bezugsfläche für Wohngebäude, sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis. Beim Nichtwohngebäude ist die Energiebezugsfläche die beheizte oder gekühlte Nettogrundfläche.
Da der absolute Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes von der Größe des Gebäudes abhängig ist und damit nicht vergleichbar wäre, muss dieser auf eine vergleichbare Einheit projiziert werden, die so genannte Energiebezugsfläche. Auf diese Fläche werden alle Energiekennzahlen bezogen. Die Energiekennzahl gibt also nicht den absoluten Energiebedarf, also den Gesamtverbrauch eines Jahres an, sondern den Verbrauch pro m² Energiebezugsfläche. Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Energiebezugsfläche bei Wohngebäuden die so genannte Gebäudenutzfläche AN, die sich nach EnEV Anlage 1 (Wohngebäude) aus dem beheizten Volumen und der durchschnittlichen Geschosshöhe des Gebäudes ergibt. Daraus ist ersichtlich, dass die Gebäudenutzfläche AN nicht der Wohnfläche entspricht, da sich eben die Gebäudenutzfläche aus der beheizten Fläche in Abhängigkeit des Volumens bildet. Ebenso entspricht die beheizte Fläche nicht der Wohnfläche. Die sorgt im Energieausweis oft für Irritationen, da viele von der Wohnfläche ausgehen.
Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ist eine Energiekennzahl, die beim Bedarfsausweis Wohn- und Nichtwohngebäude zur energetischen Bewertung des Gebäudes herangezogen wird. Der Endenergiebedarf ist der gesamte Energiebedarf eines Gebäudes zur Raumheizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung inklusive der dabei entstehenden Verluste und dem Hilfsenergiebedarf (elektrischer Strom) der Anlagentechnik. Beim Nichtwohngebäude wird anders als beim Wohngebäude zusätzlich der Energiebedarf für die Beleuchtung bewertet. Der Endenergiebedarf gibt also an, wie viel kWh Energie dem Gebäude (z.B. in Form von Brennstoffen, Strom) pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN oder NGF) und Jahr zugeführt werden muss.
Zur Berechnung des Endenergiebedarfs werden für das Aussenklima (Standort des Gebäudes) und für das Nutzerverhalten einheitliche Randbedingungen zu Grunde gelegt. Der Energiebedarf berücksichtigt damit ausschließlich den energetischen Standard des Gebäudes und die Effizienz der Anlagentechnik, unabhängig standortspezifischen klimatischen Einflüssen und dem individuellen Nutzerverhalten. Die standarisierten Randbedingungen werden bei der Berechnung angesetzt, damit der energetische Standard der Gebäude an Hand der Energieausweise vergleichbar wird. Würde man das tatsächliche Nutzerverhalten bei der Berechnung zu Grunde legen, wie z.B. ein Bewohner heizt viel und ist tagsüber zu Hause, ergibt sich daraus ein höherer Endenergiebedarf aus dem Nutzerverhalten. Der Endenergiebedarf bei einem mehr bewohnten und beheizten Gebäude wäre somit mit einem Gebäude, das weniger beheizt und bewohnt wird, nicht vergleichbar. Der Bedarfsausweis soll aber einen dirketen Vergleich der Gebäude ermöglichen. Das ist auch der Grund, dass der Energiebedarf eines Bedarfsausweises nicht dem eines Verbrauchsausweises entspricht. Beim Verbrauchsausweis wird der Standard eines Gebäudes mit einem Verbrauchsausweis eigentlich nicht möglich.
Endenergiebedarf ist für den Nutzer die eigentlich wichtigste Energiekennzahl, da sich über den Endenergiebedarf die Verbrauchsmenge des Energieträgers und somit auch die Energiekosten eines Gebäudes abschätzen lassen.
Formel: Umrechnung von Endenergiebedarf auf Verbrauchsmenge Brennstoff
Endenergiebedarf / Heizwert (Energieinhalt) Brennstoff = Verbrauchsmenge pro m² und Jahr
Beispiel in einem Gebäude wird mit Heizöl geheizt und es wurde im Energieausweis ein Endenergiebedarf von 337 kWh/m²a berechnet, somit ergibt sich ein Verbrauch in Liter Heizöl pro Jahr und m² Gebäudenutzfläche.
337 kWh/m²a / 10 kWh/l = 33,7 l Heizöl pro Jahr und m² Gebäudenutzfläche
Heizwert (Energieinhalt) von Brennstoffen
| Energieträger |
Mengeneinheit |
Heizwert (Energieinhalt) |
| Leichtes Heizöl |
1 |
10 kWh / l |
| Erdgas H |
m³ |
10kWh / m³ |
| Holzpellets |
kg |
5 kWh / kg |
Primärenergiebedarf
Der spezifische Primärenergiebedarf ist die Bewertungsgröße für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Hier werden nicht nur die Wärmeverluste des Gebäudes und der gesamten Anlagentechnik im Gebäude berücksichtigt, sondern auch der energetische Aufwand, der benötigt wird, um einen Brennstoff herzustellen und zum Gebäude zu transportieren. Der Primärenergiebedarf setzt sich aus dem Energiebedarf und einem Primärenergiefaktor zusammen. Jedem Brennstoff ist ein Primärenergiefaktor zugeordnet, dabei gilt je aufwendiger die Bereitstellung eines Brennstoffes ist, desto höher ist der Faktor. So hat Strom einen Faktor von 2,6, Heizöl/Erdgas 1,1 und Holzpellets 0,2. Daraus folgt: Wird ein Gebäude mit Strom beheizt, ergibt sich ein wesentlich schlechterer Primärenergiebedarf, als wenn es mit Holz beheizt würde. Je nach Primärenergiefaktor können der Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf stark voneinander abweichen. Die günstige Bewertung regenerativer Brennstoffe (z.B. Holzpellets) kann zu einem sehr niedrigen Primärenergiebedarf führen, obwohl das das Gebäude einen hohen Brennstoffbedarf hat. Der Primärenergiebedarf ist zwar die wichtigste Anforderungsgröße der EnEV und verschiedener Förderprogramme, bezüglich der Energiekosten darf er aber nicht missverstanden werden.
Der Primärenergiebedarf berücksichtigt bei einem Gebäude eine gesamtheitliche Betrachtung der Energiebilanz. Es wird nicht nur Energieaufwand für das Gebäude berücksichtigt, sondern auch der energetische Aufwand des eingesetzten Brennstoffes in dem Gebäude. Somit ist der Primärenergiebedarf bezüglich des Klimaschutzes die wichtigste Energiekennzahl.
Energieverbrauchskennwert
Der Energieverbrauchskennwert ist die Energiekennzahl für den Verbrauchsausweis. Eine primärenergetische Bewertung des Energieverbrauchs wird im Verbrauchsausweis nicht vorgenommen. Auch beim Energieverbrauchskennwert ermöglicht eine Vergleichsskala die Zuordnung des Gebäudes zu bekannten Gebäudestandards. Die Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung und Heizung. Der Energieverbrauch wird unter realen Bedingungen gemessen und spiegelt damit das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner wieder. Da meist nicht bekannt ist, ob z.B. die Nutzer konsequente Energiesparer oder auch im tiefsten Winter die Raumtemperatur bei 24C lag, ist ein Rückschluss auf den individuellen Energieverbrauch eines zukünftigen Bewohners in der Regel nur bedingt möglich. Weitere Faktoren, die durch das Nutzerverhalten Einfluss auf den Energieverbrauch nehmen, sind u.a. Lüftungsverhalten und Anwesenheitszeiten. Aus einem niedrigen Energieverbrauch lässt sich nicht zwangsläufig erkennen, ob das Gebäude tatsächlich energieeffizient ist.
Während beim Wohngebäude nur die Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser ermittelt werden, kommt beim Nichtwohngebäude der Verbrauch für Strom dazu. Die Bewertung des Stromverbrauchs beim Nichtwohngebäude bezieht sich nicht auf Prozessenergie. Prozessenergie ist die Energie (Strom), die bei einer Fertigung oder Montage benötigt wird. Die Prozessenergie ist aber nicht zu verwechseln mit dem Stromverbrauch in einem Bürogebäude für z.B. Drucker und andere kleinere Geräte.
Spezifischer Transmissionswärmeverlust H`T
Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust ist der durchschnittliche U-Wert aller Umfassungsflächen des Gebäudes. Er ist ein Maß für die Wärmedämmqualität der gesamten Gebäudehülle. Je kleiner der Wert ist, desto besser ist die mittlere Wärmedämmung des Gebäudes.
Wärmedurchgangskoeffizient U
Die energetische Qualität der Außenbauteile eines Gebäudes wie Außenwände, Dachflächen, Bodenplatten, Fenster, usw. wird durch deren Wärmedurchgangskoeffizient U beschrieben. Der „U-Wert“ gibt die Wärmeverluste eines Bauteils in Watt pro m² Bauteilfläche und pro Kelvin Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außentemperatur an.
Modernisierungsempfehlungen
Zusammen mit dem Energieausweis sind dem Hauseigentümer Empfehlungen zu kostengünstigen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung seines Gebäudes auszustellen, wenn solche Maßnahmen für das Gebäude in Betracht kommen. Die Empfehlungen sollen dem Eigentümer erfahrungsgemäß wirtschaftlichen Maßnahmen aufzeigen. Sie sind als Empfehlungen gedacht und begründen folglich keine Pflicht zur Modernisierung. Die Modernisierungsempfehlungen bestehen lediglich aus kurzen textlichen Maßnahmenbeschreibungen. Eine Bewertung der Energieeinsparpotentiale durch die empfohlenen Maßnahmen ist nicht vorgeschrieben, kann aber freiwillig erfolgen. Wer wissen möchte, welche Energieeinsparungen durch eine energetische Sanierung möglich sind, kann eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.
(Quelle: Dipl.Ing. (FH) für Architekten Peter Becker, München)
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